Hausnotrufgerät NB-8 jetzt mit Pflegekassenzulassung
Der GKV Bundesverband hat das Notrufgerät NB-8 jetzt in das Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Somit kann bei Teilnehmer:innen mit Pflegegrad die Abrechnung mit der jeweiligen Pflegekasse erfolgen. Die Aufnahme erfolgte mit der Positionsnummer 52.10.01.1130.
Das NB-8 ist immer genau das, was Sie gerade benötigen: Ein modernes Hausnotrufgerät für den stationären Einsatz oder die Basisstation für ein Kombi-Notrufsystem, das Sie unterwegs und zu Hause nutzen können. Es verfügt über eine 4G/LTE Mobilfunkverbindung, einen Ethernet Anschluss und, das ist neu, auch eine WLAN-Verbindung (ab April 2025 lieferbar).
Neu ist auch die Möglichkeit zusätzliche Sprechstellen per Funk anzubinden (ebenfalls Q2 2025 lieferbar). So kann man auch in größeren Wohnungen und Einfamilienhäusern überall für eine verständliche Sprachverbindung sorgen.
Mit dem Mobile Lite R23 kann das NB-8 als Kombi-Notruf eingesetzt werden. Daher ist es in der Kombination mit zwei Handsendern und dem Mobile Lite R23 optimal für Ehepaare. So bleibt die Wohnung auch dann abgesichert, wenn ein Nutzer unterwegs ist. Rauchmelder bleiben mit der Zentrale auch dann verbunden, wenn das Mobilgerät nicht in der Basis ist.
Als Hausnotrufgerät bietet das NB-8 eine hervorragende Sprachqualität, ein elegantes Design, Sprachansagen, Tagestaste oder Servicetaste. Separate Tasten an der Rückseite erlauben bequem die Einstellung der Lautstärke, die Ansage der Signalqualität und das Anlernen von Funkkomponenten. Die Programmierung erfolgt wie gewohnt über unser Portal. Eine eSIM-Karte ist bereits ab Werk fest verbaut, nach dem Einschalten konfiguriert sich das Gerät automatisch.
Je nach Anwendungszweck sind verschiedene Pakete Lieferbar:
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